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Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung im Betrieb

 

Gesundheitsfürsorge für Mitarbeiter wird steuerlich gefördert !

Gesundheitsvorsorge wird von Unternehmen oft als Privatsache der Arbeitnehmer abgetan. Doch das ist zu kurz gedacht. Denn gesunde Mitarbeiter machen ein Unternehmen leistungsfähiger. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und stellt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb bis zu einem Betrag von 500 EUR jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Und das rückwirkend ab 2008. (steuerlich absetzbar gemäß §3. Nr. 34 EStG)

 

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung !

Die Leistung darf 500 EUR im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Wird die Grenze von 500 EUR überschritten, ist nur der übersteigende Teil lohnsteuer und sozialabgabepflichtig.

Die Präventionsleistung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Eine Entgeltumwandlung zur Einsparung von Lohnsteuerkosten scheidet aus.

Die Leistung muss den allgemeinen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers verbessern oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Gleichzeitig muss die Leistung im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sein.

Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Gesundheitsfürsorge !                      

Begünstigt sind neben vollbeschäftigten auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und Gesellschafter - Geschäftsführer. Einen Rechtsanspruch auf gesundheitsfördernde Leistungen haben Arbeitnehmer nicht, sie können also nicht einfordern. Außerdem muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen nicht allen Mitarbeitern anbieten. Er kann z.B. nur einzelne Abteilungen oder einzelne Personengruppen auswählen.

Quelle: ADVISA  

Was kann MASSAGE PLUS dazu beitragen und anbieten ?  

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Diese Angebote, bis auf Aqua Fit, können in Ihrem Betrieb angeboten werden, oder Sie melden Ihre Mitarbeiter an einer externen Behandlung/Kurs an.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie können auch unsere ausführliche Broschüre über -Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung im Betrieb- anfordern.

          

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